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Visum & Meldewesen – der Umzug in die Metropolregion Nürnberg

Erste Schritte: Einwohnermeldeamt & Bürgeramt

Wer innerhalb Deutschlands umzieht oder aus dem Ausland zu uns in die Metropolregion Nürnberg zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei der jeweiligen Stadt und Gemeinde anmelden. Der Anmeldevorgang erfolgt im zuständigen Einwohnermeldeamt und Bürgeramt. Auch Online-Anmeldungen sind in einigen Ämtern möglich

Für eine erfolgreiche Anmeldung benötigen Sie ein Meldeformular, Ihren Nationalpass oder Personalausweis im Original sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Das Meldeformular wird vor Ort oder online zur Verfügung gestellt und muss in der Regel vom Einzelnen persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Eine ganze Familie kann von einem erwachsenen Familienmitglied angemeldet werden.

Bitte informieren Sie sich vorab über Wartezeiten und die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren.

Vorlagen & Kontaktstellen für die Anmeldung

Vorlagen und Kontaktstellen für die Anmeldung finden Sie unter Freistaat Bayernumziehen.de oder Melderegister-Auskunft.de. Kommen Sie als Drittstaaten-Angehörige zu uns, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat.

Neben personenbezogenen Daten dokumentiert dieser Ihre erteilten Aufenthaltstitel (z. B. Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis) und eröffnet Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen. Sind Sie EU-Bürger, genügt Ihr gültiger Pass oder Personalausweis.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ausländerbehörden der jeweiligen Städte und Landkreise sowie bei zentralen Migrationsberatungsstellen.

Viele Städte und Gemeinden betreiben zudem eigene Willkommensplattformen, die Ihnen den Start in der Metropolregion erleichtern!

Für Akademiker & Hochqualifizierte

Blaue Karte EU

Wenn Sie von außerhalb der EU neu einreisen oder zuziehen möchten, finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Visum beim Auswärtigen Amt. Wer über ein Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union in die Metropolregion Nürnberg kommen möchte – für den ist die „Blaue Karte EU“ eine weitere Option des Aufenthaltstitels.

Akademiker und Hochqualifizierte können diese in einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen, sobald sie einen Arbeitsvertrag mit einer Firma in Deutschland oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr jährliches Gehalt in Ihrem neuen Job eine vorgegebene Mindestgehaltsgrenze nicht unterschreitet. Sind Sie Experte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik oder Arzt, wird in Ausnahmefällen ein niedrigeres Jahresgehalt anerkannt. Genaue Informationen zu Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“ und Mindestgehaltsgrenzen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Sie mit der „Blauen Karte EU” in Deutschland einreisen, erhalten Sie nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Mit nachweislich guten Deutschkenntnissen kann diese auch schon nach 21 Monaten ausgestellt werden.

Ist die „Blaue Karte EU” eine Option?

Liste mit Berufen

Für Bürger aus Drittstaaten der EU, die mit einer qualifizierten Berufsausbildung zu uns kommen, stehen in bestimmten Fällen weitere Wege der Zuwanderung offen. Die Bundesregierung identifiziert bestimmte Berufsgruppen mit großem Mangel an Fachkräften, innerhalb welcher auch Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland tätig sein dürfen – von Pflegefachkräften und Ärzten über IT-Spezialisten und Ingenieure bis hin zu Fachkräften im Bereich von Transport oder Handwerk.

Gehört mein Berufsfeld dazu? Hier finden Sie eine Übersicht über besonders gefragte Berufe in Deutschland.

Bürger Australiens, der USA, Israels, Kanadas, Japans, Neuseelands und der Republik Korea können ihre Aufenthaltsgenehmigung auch nach ihrer Einreise nach Deutschland beantragen. EU-Bürger sind von der Visumspflicht befreit. Finden Sie aus der Ferne keinen Job, haben Sie sechs Monate lang die Möglichkeit, direkt hier vor Ort zu suchen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit selbst bestreiten können.

Jobsuche

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
E-Mail: workingermanyarbeitsagentur..de
Telefon: +49 (0)228 7131313

Mehr Informationen rund um Visum, Arbeit und Leben in Deutschland: www.make-it-in-germany.com

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